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HI-ETIKETTEN

Horst Ingelmann

Professor-Kalmbacher-

Straße 10

38518 Gifhorn

Tel.: (0 53 71) 750 02 02

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma HI- Etiketten • Horst Ingelmann – nachfolgend als „Verkäufer" bezeichnet.

 

Diese Geschäftsbedingungen regeln das Angebot, das Zustandekommen des Vertrages, die Pflichten von Verkäufer und Käufer/Kunde sowie die Abwicklung der geschlossenen Verträge. Käufer/Kunde im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmen, natürlicher oder juristischer Person oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Ge- schäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

Die Bestellungstellt ein bindendes Angebot des Käufers / Kunden dar, dies gilt auch für die Bestellung über ferne Kommunikationsmittel (z. B. Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax, Brief). Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer / Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme wird durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer / Kunden erklärt. Damit wird der Vertrag wirksam. Durch seine Bestellung erklärt der Käufer / Kunde sein Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Verkäufers.

 

2. Abweichend der Einkaufsbedingungen des Käufers / Kunden, die nicht von dem Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Abreden bestehen nicht. Soweit Vertreter des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung des Verkäufers.

 

3. Diese Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten gegenüber Käufern / Kunden, Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, auch für alle zukünftige Geschäfte, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf deren Geltung bedarf. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

 

4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

 

5. Der Käufer / Kunde ist bei der Kundenregistrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Käufers / Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, eMail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, so ist der Käufer / Kunde verpflichtet, dem Verkäufer diese Änderung unverzüglich unter folgender Adresse mitzuteilen:

 

HI-ETIKETTEN

Horst Ingelmann

Hannoring 6

30880 Laatzen

 

Telefon (0 51 02) 90 92 90 • Telefax (0 51 02) 90 92 91 • info@hi-etiketten.de

 

6. Unterlässt der Käufer / Kunde diese Informationen oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche eMail-Adresse an, so kann der Verkäufer, soweit ein Vertrag zu Stande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer eMail gewahrt.

 

7. Der Käufer / Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene eMail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des eMail-Kontos ein Empfang von eMail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

 

8. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Käufer / Kunden gerichtete eMail dreimal hintereinander zurückkommt oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.

 

Angebot und Vertragsschluss

 

1. Die Angebote des Verkäufers sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend und unverbindlich. Sofern der Verkäufer Aufträge nicht ausdrücklich schriftlich oder fernschriftlich bestätigt hat, gilt jedenfalls der Lieferschein als Bestätigung.

 

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

3. Verkaufsangestellte des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

4. Ändern sich die auftragsbezogenen Kosten nach Bestätigung des Auftrags um mehr als 3 %, kann der Verkäufer ein neues Angebot mit einem entsprechend angepassten Preis vorlegen.

 

Preise

 

1. Alle abgebildeten Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen. Preis- und Modelländerungen behält sich der Verkäufer ohne Ankündigung vor.

 

2. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten des Verkäufers. Bestellungen werden gegenwärtig ab Lager geliefert, zuzüglich gewichtsabhängiger Versandkosten.

 

3. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster u. ä. Vorarbeiten, die vom Käufer veranlasst werden, werden dem Käufer durch den Verkäufer berechnet.

 

4. Nettopreisangaben gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Softwarenutzung

 

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer / Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

 

Der Käufer / Kunden darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.

 

Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

 

Liefer- und Leistungszeit

 

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

 

2. Für die Dauer der Prüfung von Probedrucken, Fertigungsmustern oder anderer Vor- und Zwischenerzeugnisse, die dem Käufer zur Prüfung übergeben werden, ist die Lieferfrist unterbrochen. Die Unterbrechung beginnt am Tag der Absendung an den Käufer und endet am Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme beim Verkäufer. Verlangt der Käufer nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, die die Lieferzeit beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferfrist ab dem Tag, an dem die Änderungen schriftlich bestätigt werden.

 

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Fabrikations- oder Lieferstörungen beim Verkäufer oder bei seinen Lieferanten, z. B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrungen, Krieg, Energiemangel, auch wenn sie bei Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

4. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer benachrichtigt.

 

5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und

ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

 

7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

 

9. Umtausch und Rückgabe sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei vereinbartem Retourenrecht ist die Ware im Originalzustand an einen vom Verkäufer zu bestimmenden Ort zu versenden; der Käufer darf gegenüber einer Forderung des Verkäufers erst nach Gutschriftserteilung aufrechnen. Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.

 

10. Bei Bestellungen aus dem Ausland liefert der Verkäufer nur gegen Vorausbezahlung. Der Verkäufer reserviert die Ware für 10 Tage ab dem Rechnungsdatum. Die Auslieferung der Ware erfolgt sofort nach Eingang der Zahlung des Käufers.

 

11. Bei Bestellmengen, die von den Original-Verpackungseinheiten abweichen, ist der Verkäufer zur Berechnung einer Mehraufwandspauschale in Höhe von 5,00 Euro berechtigt.

 

Gefahrübergang

 

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht – auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist – auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.

 

2. Ist vereinbart, dass der Kunde die Ware abholt, so geht abweichend von vorstehenden Bestimmungen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung und deren Anzeige gegenüber dem Kunden auf diesen über.

 

3. Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Der Käufer hat den Verkäufer binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich zu informieren, falls er die Ware nicht erhalten hat.

 

Gewährleistung

 

1. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rückobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Versäumt der Kunde bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel binnen einer Woche nach Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen, so kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

 

2. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist dieser nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung trägt der Verkäufer alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

 

3. Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

 

4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

 

5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt nur dann nicht, wenn eine das Folgeschadensrisiko erfassende Eigenschaftszusicherung vorlag und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruhte.

 

6. Sofern der Verkäufer eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

7. Unbeschadet der Verpflichtung nach Abs. 1 rechtzeitig schriftlich zu rügen, wird für Mängel längstens ein Jahr nach Ablieferung an den Kunden Gewähr geleistet. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz und Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Bei kundenspezifischer Anforderung (insbesondere Sonderdrucke und Maßanfertigungen etc.) ist bei Bestellungen oder Quotenabrufen unter 1000 Exemplaren je Abruf eine Mehr- oder Mindermenge von bis zu 20 % der bestellten Menge zulässig.

 

Eigentumsvorbehalt

 

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

 

2. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

 

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Widerruft der Verkäufer diese Ermächtigung, hat der Kunde dem Verkäufer alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die der zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen, sofern der Verkäufer dies verlangt.

 

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

 

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein  Rücktritt vom Vertrage.

 

Zahlung

 

1. Soweit nicht Barzahlung bei Lieferung vereinbart wurde, sind Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Der Verkäufer gewährt 2 % Skonto auf Zahlungen, die innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto des Verkäufers wertgestellt sind.  Rechnungsbeträge bis 100,00 Euro sind nicht skontoabzugsfähig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag uneingeschränkt verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck erfolgreich eingelöst wird.

 

3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 7 % p. a. als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.

 

4. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen, Zahlung gegen Bar-Nachnahme (Nachnahmeentgelt 6,50 Euro), Zahlung gegen Bankeinzug oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

6. Bei größeren Aufträgen sowie bei Bereitstellung großer Materialmengen oder Vorleistungen kann der Verkäufer eine Vorauszahlung verlangen.

 

Haftungsbeschränkung

 

1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Verkäufers aus Produkthaftung oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

 

2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

 

Verwahrung, Versicherung

 

Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies Sache des Käufers.

 

Eigentum, Urheberrecht, Datenschutz

 

1. Die vom Verkäufer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses angesetzten Betriebsgegenstände wie Konstruk- tionszeichnungen, Druckfilme, Druckplatten, Stanzformen, Dateien, Magnetbänder, Glasmaster, CD-ROM und dergleichen bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Verkäufers und werden nicht ausgeliefert. Der Käufer haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer geht bei Erteilung des Auftrags davon aus, dass der Käufer für alle übergebenen Informationsträger die Publikations- und/oder Vervielfältigungsrechte besitzt.

 

2. Der Verkäufer erhebt vom Kunden ohne dessen Einwilligung und aufgrund gesetzlicher Erlaubnis nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung erforderlich sind. Die Daten werden hierzu elektronisch gespeichert und zur Vertragsabwicklung bearbeitet und verwendet.

 

Schlussbestimmungen

 

1. Soweit der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Nürtingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

 

2. Der Erfüllungsort ist Hannover.

 

3. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat. Die UN Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG) findet keine Anwendung.

 

4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns als Verkäufer geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: Juli 2005

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